Höherer Schutz für Travetal und Landesstiftung für Fledermäuse
Nach jahrzehntelangem Streit und mehreren Klageverfahren haben die von uns anwaltlich vertretenen Umweltvereinigungen sowie das Land Schleswig-Holstein, die Bundesrepublik Deutschland und die Stadt Bad Segeberg die Auseinandersetzungen um die Fortführung der umstrittenen Autobahn A 20 bis zum Autobahnkreuz zur A 21 bei Bad Segeberg beigelegt.
Nach intensiven und über mehrere Monate andauernden Verhandlungen auf Anregung und unter Führung des Landeswirtschaftsministers Claus Ruhe Madsen haben sich alle Beteiligten auf einen verbesserten Schutz des FFH-Gebiets Travetal und ergänzende Maßnahmen zum Schutz der besonders im Fokus des Streits stehenden Fledermäuse geeinigt. Das beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) anhängige Klageverfahren ist über den Vergleich beendet worden.
Zum Schutz der Fledermäuse wird vom Land eine gemeinnützige Stiftung gegründet, in der neben dem Land auch Vertreter der Umweltvereinigungen und der Christian-Albrecht-Universität Kiel ehrenamtlich mitwirken werden. Die Stiftung wird mit einem Stiftungskapital von 14 Millionen Euro ausgestattet sein und vorrangig Fledermausschutzmaßnahmen im Bereich Bad Segeberg durchführen (vgl. im Einzelnen: https://www.bund-sh.de/presse/pressemitteilungen/detail/news/a20-vereinbarung-gut-fuer-natur-und-mensch/ und https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/_startseite/Artikel2025/IV/251112_mp_a20?nn=3c8c09c4-aabe-487a-96a9-2d699ae9cf12).
Damit tragen die Beteiligten der in diesem Planungsabschnitt nach dem Prozesserfolg der Umweltvereine beim BVerwG im Jahr 2013 in vielerlei Hinsicht besonders zugespitzten Sach- und Rechtslage Rechnung. Für Prozessvergleiche gilt dabei nach den Beschlusslagen der Umweltvereine, dass diese nur in besonderen Situationen und ohne Zuwendungen an sie zulässig sind. Dem trägt die Vereinbarung umfassend Rechnung.
Hamburg/Frankfurt, den 12.11.2025
PNT Partner Rechtsanwälte