Bundesverwaltungsgericht beanstandet Planfeststellung u.a. wegen fehlerhafter Alternativenprüfung und unzureichender Beachtung des Klimaschutzes
Mit dem heute verkündeten Urteil im Klageverfahren der von PNT-Partner vertretenen Umweltvereinigungen BUND und NABU ist ein wegweisender Schritt zu mehr Klimaschutz in der Fernstraßenplanung gelungen. Denn das BVerwG hat die Trassierungsentscheidung der beklagten Behörde rechtlich beanstandet und klargestellt, dass der Klimaschutz defizitär behandelt worden ist (vgl. https://www.bverwg.de/pm/2025/75).
Beim Streit um die A 26 Ost in Hamburg ging es insbesondere um die Frage, unter welchen Umständen eine Trassenvariante genehmigt werden darf, die in Bezug auf Belange des Klimaschutzes besonders problematisch ist. Ihre Trassenführung würde erheblich schwerwiegendere Nachteile mit sich bringen als die anderen Varianten. Die Planer haben nämlich östlich des geplanten Kreuzes zur BAB A 7 die halbkreisförmige Variante („Süd 1“) gewählt, die um 66 % länger als die verworfene geradlinige Variante („Süd 2“) ist. Diese ist damit nicht nur erheblich teurer und umweltschädlicher, sondern nimmt auch 18,43 ha wertvoller Böden, vor allem Moorböden, in Anspruch. Die beklagte Behörde hat diese Trassenentscheidung auch nach dem Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes nicht erneut in Frage gestellt, sondern die Klimaauswirkungen aller Varianten vor allem unter Hinweis auf ein erst zu erstellendes Moorschutzkonzept als ähnlich und nicht relevant eingestuft.
Dem ist das BVerwG nun mit klaren Worten entgegengetreten und hat betont, dass es aus Klimaschutzgründen ein Minimierungsgebot für die Nutzung von Moorböden gibt, wie es auch die einschlägigen, aber von der Beklagten nicht beachteten Leitfäden dazu vorsehen.
Auch das Moorschutzkonzept der Bundesregierung setzt das Ziel, natürliche Moore zu schützen, nicht genutzte geschädigte Moorflächen unangetastet zu lassen und möglichst weitreichend wieder zu vernässen. Ähnliche Anforderungen ergeben sich auch aus der europäischen Wiederherstellungsverordnung und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).
Dazu meint Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck, der das Verfahren bei den PNT-Partnern federführend begleitet hat:
„Das ist ein extrem wichtiger Erfolg für den Klimaschutz. Die bisherige Rechtsprechung des BVerwG hat in der Praxis zu viel Streit, aber leider nur zu sehr wenig Klimaschutz geführt. Nun setzt das BVerwG ein klares Zeichen, dass der Klimaschutz und dabei besonders der Schutz wertvoller Moore einen hohen Stellenwert hat. Das ist dringend geboten, da die aktuellen Prognosen für den Bereich der Landnutzung im Klimaschutz dramatische Zielverfehlungen aufzeigen. Es wird sich im Wesentlichen in diesem Jahrzehnt entscheiden, ob wir die Chance wahren, die Ziele des Pariser Klimaabkommens doch noch zu erreichen. Ohne einen wesentlich verbesserten Schutz der Moore und Wälder kann das nicht gelingen, erst recht nicht mit dem Bau von Autobahnen über Moorflächen.“
In der Verhandlung beim BVerwG sind die PNT Partner Rechtsanwälte mit den Rechtsanwälten Rüdiger Nebelsieck und Dirk Teßmer sowie Rechtsanwältin Annika Ratschow aufgetreten.
Hamburg/Frankfurt, den 08.10.2025
PNT Partner Rechtsanwälte