OVG Lüneburg setzt Bebauungsplan der Stadt Wilhelmshaven für geplanten Energiepark im Vogelschutzgebiet „Voslapper Groden Nord“ außer Vollzug
Mit Beschluss vom 20.05.2026 hat das OVG Lüneburg dem Eilantrag einer vom NABU Niedersachsen angeführten Allianz der Umweltvereinigungen stattgegeben und den Bebauungsplan Nr. 225 bis zur Entscheidung über die Normenkontrolle außer Vollzug gesetzt.
Im Kern des Streits steht die geplante vollständige Entwertung eines besonders geschützten europäischen Vogelschutzgebiets für einen Energiepark. In diesem soll für eine zeitlich nicht weiter definierte „Übergangszeit“ eine Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern erlaubt und anschließend überwiegend „grüner Wasserstoff“ verarbeitet werden.
Gegen diesen Plan haben die von uns vertretenen Umweltvereinigungen NABU, BUND und DUH in der Normenkontrolle zahlreiche rechtliche Kritikpunkte vorgetragen, denen das OVG nun in seiner Eilentscheidung in zwei wesentlichen Punkten gefolgt ist: Zum einen hat das Gericht die Sicherstellung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 als defizitär eingestuft und zum anderen beanstandet, dass die Regelungen zur „übergangsweisen“ Nutzung fossiler Energieträger zu unbestimmt sind. Vor allem im Hinblick hierauf haben die Umweltvereinigungen auch Verstöße gegen die Klimaschutzanforderungen geltend gemacht, weil der Zeitpunkt einer Umrüstung auf grüne Energieträger nicht konkretisiert worden ist und sich das Projekt daher mit Blick auf die zeitlichen Ziele des Klimaschutzgesetzes als insgesamt klimaschädlich erweisen kann.
Zum Erfolg im Normenkontrolleilverfahren führt der das Verfahren bei den PNT-Partnern leitende Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rüdiger Nebelsieck aus:
„Die Entscheidung des OVG bestätigt unsere Kritik daran, dass der B-Plan voreilig erlassen worden ist und er die Anforderungen des Klimaschutzes und des Naturschutzes gegeneinander ausspielt, statt beide in den nötigen Ausgleich zu bringen. Im Hauptsacheverfahren werden wir weiterhin darauf drängen, dass diese und weitere Fehler der Planung korrigiert werden.“
Hamburg/Frankfurt, den 21.05.2026
PNT Partner Rechtsanwälte