Erfolgreiche Klage des NABU Rheinland-Pfalz

Oberverwaltungsgericht erklärt Genehmigung von Windenergieanlagen auf dem „Hümmerich“ (Kreis Altenkirchen) für rechtswidrig

 

Die umstrittene Planung der Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald ist rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes in Koblenz im Anschluss an die mündliche Verhandlung der Klage des NABU Rheinland-Pfalz geurteilt. Die noch nicht verhandelten Klagen zweier weiterer Umweltschutzvereinigungen werden den gleichen Ausgang nehmen.

Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung zeigte sich, dass die Richter die meisten der geltend gemachten Planungsmängel und Bewertungsfehler, die gegenüber der Planung und Genehmigung der Windenergieanlagen geltend gemacht wurden, geteilten. Die Auswirkungen der Anlagen auf im Vogelschutzgebiet besonderen Schutz- und Rücksichtnahmepflichten genießenden Vogelarten wurden vom Vorhabenträger nicht hinreichend untersucht. Auch die Auflagen zur Vermeidung einer signifikanten Erhöhung der Tötung von Fledermäusen wurden für unzureichend befunden. Der für die Entscheidung über den Genehmigungsantrag zuständige Kreis Altenkirchen hatte diese, von den Umweltvereinigungen und der Naturschutzbehörde des Kreises bereits im Verfahren geltend gemachten Mängel negiert und die Genehmigung unter Verstoß gegen die Vorgaben des Naturschutzrechts rechtswidrig erteilt.

„Wir freuen uns über diesen für die Bewahrung des Vogel- und Fledermausschutzes wichtigen Erfolg sehr. Es zeigt sich, dass nicht jede Windenergieplanung einfach „durchgewunken“ werden kann“, erklärt die Vorsitzende des NABU, Dr. Cosima Lindemann. „Wir haben auch eine Biodiversitätskrise zu bewältigen und jedenfalls in besonderen Schutzgebieten und bei Betroffenheit seltener Arten müssen deren Überleben und die Lebensräume Vorrang haben und Konflikte sicher bewältigt werden. Dies war bei der Planung der WEA am Hümmerich deutlich nicht der Fall.“

 

Hamburg/Frankfurt, den 21.05.2026

PNT Partner Rechtsanwälte

 

 

 

Scroll to top