Stromkabelverlegung zur geplanten Gasförderplattform vor Borkum gestoppt
Die von PNT Partner Rechtsanwälte vertretene Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg geführten Eilverfahren gewonnen. Die ab dem Wochenende geplanten Bauarbeiten zur Verlegung eines Stromkabels vom Windpark Riffgate zu der vor Borkum geplanten neuen Gasförderplattform von ONE-Dyas dürfen damit bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden (Beschluss VG Oldenburg, 5 B 2236/24).
Die DUH wendet sich in mehreren Verfahren gegen verschiedene Genehmigungen, die ONE Dyas B.V. (Amsterdam) von niederländischen und deutschen Behörden zur Erschließung von Erdgasfeldern in der Nordsee erhalten hat. In dem jetzt entschiedenen Verfahren geht es um eine vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erlassene wasserrechtliche Erlaubnis zur Verlegung eines Stromkabels vom Windpark Riffgate zum geplanten Standort der Gasförderplattform. Die Trasse verläuft durch Bereiche, in welchen sich gesetzlich geschützte artenreiche Sand-/Kiesgründe sowie – zunächst übersehene – Riffe befinden. Diese wären durch die ab dem Wochenende geplanten Arbeiten zur Verlegung des Seekabels binnen weniger Tage teilweise zerstört worden.
Der Eilantrag hatte Erfolg. In seinem Beschluss vom 7. August folgte das Verwaltungsgericht Oldenburg dem Vorbringen von PNT Partner Rechtsanwälte, dass der Bescheid offensichtlich rechtwidrig ist. Bemängelt hat das Gericht vor allem, dass für die Eingriffe keine Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt wurden und dass die Behörde keine Abwägung zwischen dem Interesse am Erhalt der Biotope und dem Interesse an der Vorhabenrealisierung vorgenommen hat.
Aufgrund des schon absehbaren Erfolgs der Klage gegen die nach Einschätzung des Gerichts rechtswidrigen Eingriffsmaßnahmen besteht kein Interesse an deren Durchführung. Das Gericht wies zusätzlich darauf hin, dass auch andere von ONE Dyas bzw. dem NLWKN geltend gemachten wirtschaftliche Interessen nicht geeignet seien, eine vorzeitige Realisierung der Eingriffsmaßnahmen zu rechtfertigen.
Zur Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Oldenburg:
Fragen zu diesem Verfahren beantworten Ihnen gerne:
Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach (Standort Frankfurt)
Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Standort Frankfurt)
Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck (Standort Hamburg)