VG Schleswig hebt Baugenehmigung für Hotel auf und bestätigt „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Hauptpost
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 13.11.2025 (Az.: 2 A 13/25) die Baugenehmigung für das umstrittene Intercity Hotel im Flensburger Bahnhofswald aufgehoben (vgl. schleswig-holstein.de – Medieninformationen – Hotel und Parkhaus im Flensburger Bahnhofswald dürfen nicht gebaut werden).
Der von uns vertretene BUND Landesverband Schleswig-Holstein hatte Klage gegen die Baugenehmigung für den Hotelneubau erhoben und dabei auch die Rechtswidrigkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans Nr. 303 „Hauptpost“ geltend gemacht. Dieser sollte nach einer für seine Umsetzung erforderlichen Waldrodung den Bau des umstrittenen Hotels und eines großen Parkhauses ermöglichen.
Der BUND hatte sich mit seiner Kritik bereits im gerichtlichen Eilverfahren in beiden Instanzen durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte im Mai 2023 einen Erfolg der Klage prognostiziert. Es sah „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Bebauungsplans. Diese beruhten auf den gerügten Verstößen gegen den gesetzlichen Biotopschutz hinsichtlich einer oder mehrerer Quellen im Baufeld sowie auf Defiziten der artenschutzrechtlichen Schutzvorkehrungen für seltene Brutvögel und streng geschützte Fledermausarten. Zudem sei die Abwägung der Stadt, die die Interessen des Investors über die Erhaltung des Bahnhofswaldes als hochwertigem Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten gestellt hatte, nicht nachvollziehbar. Unabhängig hiervon sei auch die angefochtene Baugenehmigung selbst rechtswidrig und verstoße gegen Naturschutzrecht.
Dieser Sichtweise ist nun das Verwaltungsgericht in seiner Klage nach einer umfangreichen und gut vorbereiteten mündlichen Verhandlung im Wesentlichen gefolgt und hat die angefochtene Baugenehmigung antragsgemäß vollständig aufgehoben.
Über die darüber hinaus erhobene Klage gegen die ebenfalls umstrittene Waldumwandlungsgenehmigung musste das Gericht demgegenüber nicht mehr entscheiden. Sie sah sich ähnlichen Bedenken wie die Baugenehmigung ausgesetzt, hatte sich aber kurz vor der Verhandlung durch Zeitablauf erledigt. Insoweit muss das Gericht nur noch über die Kosten des Verfahrens entscheiden.
Dazu meint der das Verfahren für die PNT Partner Rechtsanwälte leitende Fachanwalt Rüdiger Nebelsieck:
„Das ist ein wichtiger Erfolg für den Natur- und Klimaschutz. Durch das Urteil ist nochmals deutlich geworden, wie gewichtig auch im städtischen Bereich der Erhalt leistungsfähiger Biotopverbundsysteme und Wälder ist. Mit dem Urteil werden gleichzeitig schon wichtige Weichen für die Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung gestellt. Sie fordert in Art. 8 für die Städte bis zum Jahr 2030 eine ausgeglichen Waldbilanz im Vergleich zum Referenzjahr 2024 und darüber hinaus eine Trendumkehr zu mehr Biotopschutz auch in den Städten.“
Hamburg/Frankfurt, den 14.11.2025
PNT Partner Rechtsanwälte