PNT Partner in Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie zu Windenergie auf See und zum Ausbau der Stromnetze

PNT Anwalt Rüdiger Nebelsieck kritisiert Gesetzesentwurf der Bundesregierung

 

In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 13.10.2025 war PNT Partner Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck LL.M. als Sachverständiger geladen (vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-pa-wirtschaft-energie-1112696). Die Meinungen der Sachverständigen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (BR-Drs. 21/1491) gingen dabei weit auseinander.

PNT-Anwalt Rüdiger Nebelsieck hat in seiner schriftlichen Stellungnahme und der Anhörung dargelegt, dass es eine unionsrechtliche Pflicht zur Ausweisung weiterer Beschleunigungsgebiete für den Offshore-Bereich nicht gibt. Das folgt schon daraus, dass die RED III keine konkreten Vorgaben für die Zahl und Fläche auszuweisender Beschleunigungsgebiete enthält und Beschränkungen ihrer Ausweisungen auf einzelne Arten erneuerbarer Energiequellen zulässig sind. Zudem übererfüllt der Sektor der Offshore-Windenergie schon auf der Grundlage der Flächenfestsetzungen des FEP 2023 die nationalen und europäischen Zielvorgaben zur Energiewende. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass die RED III ausweislich ihrer Erwägungsgründe eine möglichst weitgehende Beibehaltung der materiellen Schutzstandards des europäischen Umweltrechts anstrebt. Angesichts der deutlichen Abschwächungen der Standards in Beschleunigungsgebieten sollten diese unterbleiben, zumindest aber die Verpflichtungen zu Festsetzungen aus dem Regierungsentwurf deutlich abgeschwächt werden. Auch bedarf es einer Erweiterung der Ausschlussflächen, insb. zu den sog. „sensiblen Gebieten“, die derzeit nur für Schweinswale und Seetaucher geplant sind.

Zu den Genehmigungserleichterungen des Gesetzesentwurfes für Vorhaben in Beschleunigungsgebieten hat PNT Anwalt Rüdiger Nebelsieck in seiner schriftlichen Stellungnahme eine Vielzahl von Abweichungen zum Unionsrecht kritisiert und in der Sachverständigenanhörung den Fokus auf den rechtswidrigen Verzicht auf Artenschutzprüfungen, die Beschränkung der Bezugnahmen des „Screenings“ auf vorhandene Daten sowie Einschränkungen hinsichtlich der Pflicht zur Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen gelegt.

In seiner Bewertung des Entwurfes hat PNT Anwalt Nebelsieck auf die hohen Rechtsunsicherheiten hingewiesen, die sich für die Zulassung von Projekten ohnehin bei Einführung komplexer Neuregelungen und zusätzlich durch Abweichungen zwischen nationalem Recht und Unionsrecht ergeben. Unabhängig davon steht seiner Auffassung nach die Abschwächung naturschutzrechtlicher Standards in keinem Verhältnis zu den erhofften Vorteilen der Regelungen, insbesondere sieht er im Ergebnis keine Beschleunigungspotenziale, da die Strategische Umweltprüfung auf Planebene zukünftig deutlich intensiviert werden muss, um jedenfalls einigermaßen „passgenaue“ Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen schon auf planerischer Ebene zu definieren.

 

Frankfurt / Hamburg, den 15.10.2025

PNT Partner Rechtsanwälte

 

 

 

 

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