PNT-Rechtsanwältin Annika Ratschow und PNT-Partner Rüdiger Nebelsieck haben einen neuen Aufsatz in der Februar-Ausgabe der TieR (Nomos) mit dem Titel „Der Umgang mit dem Wolf in Deutschland – eine Kritik am Kabinettsentwurf“ veröffentlicht.
Der Kabinettsentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes sieht vor, den Wolf als jagdbare Art ins Jagdrecht aufzunehmen und eine flächendeckende, anlasslose Bejagung in Deutschland zu ermöglichen. Ratschow und Nebelsieck bewerten diesen Ansatz kritisch und zeigen auf, warum die vorgesehene Wiederbejagung weder rechtlich noch fachlich überzeugt.
Im Mittelpunkt ihrer Argumentation steht, dass der Gesetzentwurf mit der flächendeckenden Jagd einen grundlegend falschen Ansatz verfolgt: Ein erhöhtes Konfliktpotenzial zwischen Mensch und Wolf lässt sich empirisch nicht belegen. Zugleich zeigen wissenschaftliche Studien, dass eine anlasslose Bejagung nicht geeignet ist, Rissereignisse bei Weidetieren signifikant zu verringern – im Gegenteil können gestörte Rudelstrukturen Übergriffe sogar begünstigen. Stattdessen wäre ein besserer und effektiver Herdenschutz der zielführende Weg, um Weidetiere nachhaltig zu schützen. Dazu gehören wirksame Schutzzäune, Herdenschutzhunde, die fachliche Begleitung der Tierhaltenden sowie ein ausreichendes Wildbeuteangebot für den Wolf. Ergänzt werden kann dieser Weg durch die gezielte Entnahme eindeutig identifizierter „Problemwölfe“, die bereits heute auf Grundlage des Naturschutzrechts möglich; eine Änderung der Gesetze ist hierfür nicht erforderlich. Der Kabinettsentwurf trifft dennoch keinerlei Aussagen über Herdenschutzanforderungen oder dessen konkreten Ausbau.
Der Artikel setzt sich detailliert mit dem Kabinettsentwurf auseinander und stellt dar, inwiefern die vorgesehene anlasslose Bejagung mit Vorgaben des Völkerrechts, des Unionsrechts und des nationalen Rechts kollidiert. Abschließend appelliert der Beitrag an den Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf zu verhindern und stattdessen auf rechtssicheren Artenschutz und wirksamen Herdenschutz zu setzen.
Die im Artikel aufgezeigten Gründe für die Rechtswidrigkeit wurden durch die Änderungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in dessen Beschlussempfehlung vom 26.01.2026 (BT-Drs. 21/4371) nicht ausgeräumt.
PNT-Rechtsanwältin Annika Ratschow wird am 12.03.2026 einen Vortrag zu diesem Thema auf dem 38. Deutschen Naturschutztag in Berlin halten (Anmeldungen sind noch möglich unter: https://www.deutscher-naturschutztag.de/).
Hamburg/Frankfurt, den 03.03.2026
PNT Partner Rechtsanwälte