Unsere Referenzprojekte im Europarecht
In vielen der von uns betreuten Verfahren spielen Fragen der Auslegung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften eine besondere Rolle. Das Umwelt- und Planungsrecht ist in weiten Teilen durch Vorgaben des Gemeinschaftsrechts geprägt. Die Gesetzgebung in Deutschland wird diesen Vorgaben nicht immer gerecht. Dies betrifft insbesondere die Bereiche
-des Habitatschutzrechts,
-des Artenschutzrechts,
-des Wasserrechts,
-des Luftreinhalterechts,
-des Umwelt(verträglichkeits)prüfungsrechts,
-des Rechts der Erneuerbaren Energien und
-der Beteiligungs- und Klagerechte sowie des Zugangs zu gerichtlicher Überprüfung von staatlichem Handeln.
Die deutschen Gerichte sind verpflichtet, Zweifelsfragen der Auslegung des Europäischen Gemeinschaftsrechts dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Im Zuge dessen hatten wir bereits in mehreren Fällen Gelegenheit, die von uns bezogenen Rechtspositionen vor dem Europäischen Gerichtshof auszuführen. In diesen Verfahren wurde jeweils festgestellt, dass die verfahrensgegenständlichen Vorschriften des deutschen Rechts nicht mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts vereinbar sind.