Naturschutzrecht
Das Naturschutzrecht in allen seinen Facetten spielt in einer großen Zahl der von uns betreuten Mandate und übernommenen Begutachtungsaufträge häufig eine besonders zentrale Rolle. Die Arbeit mit den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, des Naturschutzrechts aller Bundesländer und des Europäischen Gemeinschaftsrechts (insbesondere der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie) und der zu diesen ergangenen Rechtsprechung gehört daher zu unserer Kernexpertise. Thematisch reicht das Spektrum von den Regelungen des Gebietsschutzes, des Artenschutzes, des Biotopschutzes bis zum allgemeinen Schutz von Natur- und Landschaft und der flankierenden Regelungen.
Fragestellungen aus dem Bereich des Schutzes von Natur und Landschaft sind grds. bei allen Großvorhabenplanungen von entscheidender Bedeutung. Neben diesen gibt es aber auch gesonderte naturschutzrechtliche Genehmigungserfordernisse, deren Einhaltung wir im Auftrag unserer Mandanten begleiten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Bereiche des Artenschutz-, des Biotopschutzrechts, der Schutzgebiets-Verordnungen und des Biodiversitätsschutzes.