Normenkontrollantrag stattgegeben

Mit Urteil vom 10.09.2025 (Az. 10 D 228/24.NE) hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen dem Normenkontrollantrag des von uns vertretenen BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW) stattgegeben. Das Gericht bestätigte die vorgetragenen Mängel an der Untersuchung der Betroffenheit von geschützten Tierarten.

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